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   RG, 11.06.1909 - Rep. II. 598/08   

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https://dejure.org/1909,89
RG, 11.06.1909 - Rep. II. 598/08 (https://dejure.org/1909,89)
RG, Entscheidung vom 11.06.1909 - Rep. II. 598/08 (https://dejure.org/1909,89)
RG, Entscheidung vom 11. Juni 1909 - Rep. II. 598/08 (https://dejure.org/1909,89)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Entlastungsbeweis, der dem Geschäftsherrn nach § 831 BGB. obliegt, auch durch den Nachweis eines eigenen Verschuldens des Geschädigten (§ 254 BGB.) geführt werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 217
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.04.1971 - VI ZR 191/69

    Verletzung der sich aus dem Mietvertrag ergebenden nachwirkenden Obhutspflicht -

    Bei dieser Abwägung läßt das Berufungsgericht indes außer acht, daß - anders als bei § 278 BGB - der Geschäftsherr nach § 831 BGB nicht für die unerlaubte Handlung seines Angestellten, sondern für die von ihm selbst in vermuteter Fahrlässigkeit begangene unerlaubte Handlung einzustehen hat (RGZ 140, 386, 392; 71, 217, 218).
  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 228/81

    Mitwirkendes Verschulden des Geschädigten und gesamtschuldnerische Mithaftung

    Denn insoweit ist in Betracht zu ziehen, daß das Verschulden, das die Kl. zu vertreten hat, möglicherweise unterschiedlich zu gewichten ist, je nachdem ob es sich um ein eigenes bzw. um ein dem eigenen Verschulden gleichstehendes Verschulden der Kl. gehandelt hat oder um das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen (RGZ 71, 217; 157, 228 (233); BGH, Betr 1966, 147; RGRK, § 831 Rdnr. 13; Palandt-Heinrichs, § 254 Anm. 4 d aa).
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